
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lichtbild Fotografie.
Ich bitte euch den folgenden Absätzen kurze Aufmerksamkeit zu schenken. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten auf diesem Angebot.
1. ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB
Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Lichtbild Fotografie ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
Lichtbild Fotografie erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Lichtbild Fotografie bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Angebote von Lichtbild Fotografie sind freibleibend und unverbindlich.
2. FIXIERUNG DER BUCHUNG
Lichtbild Fotografie sieht die Buchung als bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Diese Gebühr wird nur bei einer Stornierung aus medizinischen Gründen rückerstattet. In allen anderen Fällen, bleibt die Anzahlung als Wertgutschein erhalten und kann für jedes beliebige Shooting eingelöst werden.
Eine Auftragsbestätigung und der Zahlungseingang der Zahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.
Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, ist Lichtbild Fotografie nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet bzw. ist Lichtbild Fotografie nicht verpflichtet diesen Termin zu reservieren.
3. STORNIERUNG UND AUSFALL EINES SHOOTINGS
Kann das Shooting aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Lichtbild Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
Ist Lichtbild Fotografie aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Fotos innerhalb von 2-3 Wochen zu liefern, verzichten die Kunden auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten.
Ist es vom Kunden nicht möglich den Termin einzuhalten so ist er verpflichtet, mindestens vierundzwanzig Stunden vor seinem Termin Lichtbild Fotografie abzusagen. Sollten diesen vierundzwanzigstunden Stunden nicht eingehalten werden bzw. erscheint der Kunde ohne absage nicht zum Shooting so verfällt die Anzahlung und der Kunde hat kein Recht auf Rückerstattung.
4. BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben zu Gänze bei Lichtbild Fotografie. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht.
Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (Sociale Medien wie Facebook, Instagram etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. zB Fotos by Lichtbild Fotografie oder auf meine offizielle Facebookseite facebook.com/deine.schoensten.momente.
Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbewerben, sowie jegliche Veränderungen der Fotos (zB. Verwendung von Filtern durch Foto-Apps) ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
5. PERSÖNLICHKEITSRECHT
Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag automatisch zu, dass Lichtbild Fotografie alle entstehenden Bilder zu Portfolio Zwecken (zB. Webseite/Blog, Hochzeitsportale/Blogs, Partnerwebseiten, Facebook, Instagram und gedruckte Magazine) nutzen darf.
Natürlich respektiere ich die Privatsphäre auf äußerste und ich bitte um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtige ich diesen Wunsch, bitte aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für mein Unternehmen essentiell wichtig ist.
6. FOTOAUSWAHL
Lichtbild Fotografie behält sich eine Vorauswahl der Bilder nach technischen Aspekten vor, so werden zB unscharfe, falsch belichtete Bilder, etc. im vorherein aussortiert und nicht dem Kunden zur Auswahl übermittelt. Der Kunde erhält die nach technischem Ausschuss verbliebenen Fotos zur Auswahl.
Der Kunde hat Zeit sich seine Fotos binnen 14 Tagen auszuwählen. Danach wird die Gallery gelöscht und nur gegen eine Aufwandsentschädigung von € 25,– wieder eingerichtet. Sollte es aus bestimmten und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein diese Frist einzuhalten, so ist der Kunde verpflichtet dieses Lichtbild Fotografie mitzuteilen. Dadurch würde man die Sperre der Gallery und somit diese Aufwandsentschädigung entgehen.
7. BILDBEARBEARBEITUNG
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Lichtbild Fotografie und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
Lichtbild Fotografie arbeitet im RAW Format, um die beste Qualität als Grundlage für die Fotos zu bekommen. Daher ist eine Nachbearbeitung der Bilder unumgänglich und unterstreicht den individuellen Stil von Lichtbild Fotografie noch mehr.
Der Kunde akzeptiert auch mit der Unterschrift den Bearbeitungsstil von Lichtbild Fotografie.
Eine Nachbearbeitung der Bilder auf Grund „Nicht gefallen der Bearbeitung“ oder Einwände gegen den Farbstil, ist somit nicht von Lichtbild Fotografie verpflichtend. Der Kunde hat die Möglichkeit, vor der Buchung, sich einen Überblick der Arbeiten und somit auch vom Stil von Lichtbild Fotografie im Portfolio (Online auf der Homepage, oder persönlich im Fotostudio in einem Fotobuch) einzusehen.
Die ausgewählten Bilder (Anzahl abhängig vom gebuchten Shooting Package) werden im Jpg-Format (10 Megapixel) auf USB-Stick zur Verfügung gestellt. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich aber ca. zwei bis vier Wochen nach der Auswahl des Kunden.
8. RESTZAHLUNG
Der Restbetrag ist nach der Auswahl der Bilder vom Kunden fällig. Erst nach Eingang des Gesamtbetrages erfolgt die Bearbeitung der Fotos. Lichtbild Fotografie behält es vor, erst nach Zahlungseingang zu liefern.
9. VERTRAG
Ein Vertrag, mit allen wichtigsten Punkten, ist entweder per Mail oder beim persönlichen Treffen zu unterzeichnen. Das Original bleibt bei Lichtbild Fotografie. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Kopie des Vertrages.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen rechtsunwirksam so berührt sie die Rechtswirksamkeit der anderen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen nicht. Der Fotograf verpflichtet sich, falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen rechtsunwirksam ist, diese Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Willen am nächsten kommt und dem gewollten Zweck am besten entspricht.
11. SCHLUSSBESTIMMUNG
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.